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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

control networks Christian Binder IT Products & Solutions, wird im folgenden kurz control networks genannt.

1. Geltung der Bedingungen:
Die hier angeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, außer sie sind durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen worden. Gestellten Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluß:
1. Alle unsere Verkaufsunterlagen wie Angebote, Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich bestätigt wird. Die Übersendung genannter Verkaufsunterlagen verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen und Änderungen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die gestellte Rechnung ersetzt werden.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar.
3. Die Angestellten von control networks sind nicht ermächtigt, mündliche Zusicherungen oder Nebenabreden zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Wird vom Käufer bzw. Kunden ein eventuell eingeräumtes Kreditlimit überschritten, sind wir automatisch von weiteren Lieferungen entbunden.

3. Preise:
1. Die jeweiligen Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich als Kassaabholpreise inkl. Umsatzsteuer. Irrtümer und Druckfehler ausgenommen. Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Verkaufspreise. Zusätzliche Lieferungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise gelten in Euro, zuzüglich Verpackung, Transport, Transportversicherung, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab österreichischer Grenze.

4. Liefer- und Leistungszeit:
1 . Liefertermine und Lieferfristen sind absolut unverbindlich. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, vollzähliger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der control networks durch ihre Lieferanten und Hersteller.
2. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Frist von zumindest zwei Wochen zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktritt. Außer die Ware ist vor Ablauf der Frist bereits versendet worden. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Nichterteilung von behördlichen Ein bzw. Aus oder Durchfuhrgenehmigungen, Anordnungen, Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Aussperrung, Streik und sonstige Betriebsstörungen jeder Art Verkehrsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern fest vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der hindernden Umstände bis zu drei Monate. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt wenn die Erfüllung des Vertrages für eine Seite unzumutbar wird.
3. Verlängert sich gemäß Absatz 2 die Lieferzeit oder wird control networks von seiner Verpflichtung frei, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten bzw. geltend machen. Auf die genannten Umstände kann sich control networks nur berufen, wenn der Käufer ohne Säumnis benachrichtigt wurde.
4. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

5. Liefermenge:
Lieferdifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei control networks und dem Frachtführer angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Verpackung und Verladung.

6. Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Käufer bzw. Kunden über, sobald die Sendung an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von control networks verlassen hat. Falls die Lieferung sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer bzw. Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch control networks hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.

7. Gewährleistung:
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgend angeführten Bestimmungen 24 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Liefer- bzw. Rechnungsdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Modifikationen an den Produkten vorgenommen, Geräte geöffnet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Handhabung, Lagerung und Benutzung der Geräte zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer: eine Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Fa. control networks zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei der Einsendung der zu überprüfenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns wieder frei ausgeliefert es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
5. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder die Ersatzlieferung ebenfalls mindestens zwei mal mangelhaft war.
6. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Keine Gewährleistung auf alle in einem Gerät befindlichen Verschleißteile bzw. Verbrauchsmaterialien.
7. Gewährleistungsanspruche gegen control networks stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Annahmeverzug:
Sofern ein Vertragsabschluss mit einem Verbraucher gemäß § 1 Abs 1 Z 2 KSchG im Fernabsatz unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels zustande kam, besteht für den Verbraucher ein Rücktrittsrecht gemäß § 5e, §5f, §5g KSchG.
8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter.

9. Eigentumsvorbehalt:
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Solange der Käufer nicht in Verzug ist, darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und die Forderungen aus der Weiterveräußerung einziehen. Die Befugnis der Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung können widerrufen werden, wenn der Händler mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist und sonst Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Sie dienen der Sicherung unserer Ansprüche in derselben Weise wie die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, sind wir verpflichtet auf Anfordern des Händlers voll bezahlte Lieferungen insoweit freizugeben.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von control networks hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist control networks berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder allenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

10. Zahlung:
Die Rechnungen sind per Vorauskasse, per Nachnahme- Verrechnungsscheck, Nachnahme, Verrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar: soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, dass heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann auf Verlangen gegen eine geringe Gebühr bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden.

11. Abtretungsverbot:
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß § 8 Absatz 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

12. Haftungsbeschränkung:
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung positiver Vertragsverletzung, "culpa in contrahendo" und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weiters haftet control networks nicht für durch direkte oder indirekte Folgeschäden entgangener Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme. 

13. Geheimhaltung:
Der Käufer ist verpflichtet sämtliche, ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von control networks, zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnis von control networks erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

14. Datenschutz:
Wir sind berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten sowie an unser Unternehmen gebundene Unternehmen im In- und Ausland zu übermitteln.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen control networks und dem Käufer gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hall in Tirol (6060)

16. Sonstiges:
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Gültig ab 1. Dezember 2007

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